Persönliche Beratung Mitarbeiterin am Computer

Nützliche Infos & Service – Was tun, wenn ein Schaden eintritt?

Unterstützung im Schadensfall

Kein Schaden gleicht dem anderen. Um eine zügige und reibungslose Abwicklung von Seiten der Versicherung zu gewährleisten, sollte der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadenereignisses einige Verhaltensregeln beachten.
Auf dieser Seite finden Sie Unterstützung, falls es mal ernst wird.


Schadensmeldung bei Unfall
Was tun, wenn ein Schaden eintritt?
  • Umgehende Schadensmeldung an unsere Agentur (auch wenn noch keine detaillierten Infos vorliegen)
  • Ort, Datum und Uhrzeit des  Schadens/Unfalls
  • Art des Schadens/Unfalls und Angabe von möglichen geschädigten Dritten
  • Foto- bzw. Videodokumentation und Angabe von evtl. Zeugen
  • Im Not- oder Zweifelsfall können Sie uns auch außerhalb der Öffnungszeiten über unseren Notfallkontakt erreichen.
  • WICHTIG: auch vermeintlich kleine oder banale Schäden können teure Folgen haben, entsprechend sollten auch diese präventiv gemeldet werden.
Schadensbericht ausfüllen
Wichtiger Zusatztipp: Wie können Sie präventiv für den Schadensfall vorsorgen?
  • Risikoanalyse: gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den notwendigen Bedarf für Ihren Versicherungsschutz (welche Risiken und Summen sollten versichert werden)
  • Regelmäßige Überprüfung der eigenen Situation und gegeben falls Anpassung der Polizzen bzw. Integration neuer Polizzen
  • Nach Versicherungsabschluss, Dokumentation der versicherten Sachen (z.B. Fotos, Kaufbelege, Wertgutachten etc.)
Wie fülle ich eine Schadens­meldung aus?

Ist ein Unfall passiert? Als erstes müssen eventuelle Verletzte versorgt, bei Bedarf Rettung und Ordnungskräfte alarmiert werden. Jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Beim Ausfüllen der Schadensmeldung sollten möglichst genaue Angaben zum Unfallhergang gemacht werden.
Hier finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen einer Schadensmeldung. Außerdem steht eine leere Schadensmeldung als Download für Sie bereit.

Wichtig – für die Versicherung muss immer der Unfallbericht ausgefüllt werden (auch wenn eine behördliche Aufnahme gemacht wurde)

  1. Alle personen­bezogenen Daten festhalten:
    • Versicherungsnehmer = Besitzer des Fahrzeugs
    • Fahrzeug (Marke, Kennzeichen und Zulassungsstaat)
    • Versicherungsgesellschaft (Name, Polizzennummer, Gültigkeit, Agentur)
    • Fahrzeuglenker
  2. Eventuelle Verletzte
    Wenn nicht eindeutig ist, ob es zu Verletzungen gekommen ist, sollten Sie unter Punkt 3 „Verletzte“ sicherheitshalber ein Kreuz bei dem Kästchen Ja setzen, denn nachträgliche Änderungen sind nicht zugelassen und es ist schwierig, später Beweise einzubringen.
  3. Frage nach der Schuld am verursachten Schaden
    • Sie sollten am Unfallort Ihre Schuld nicht anerkennen, weder mündlich noch schriftlich, …
    • … denn für den Europäischen Unfallbericht sind nur Fakten wichtig, die beschreiben, wie sich ein Unfall abgespielt hat. Meiden Sie grundsätzlich immer Wertungen und Beurteilungen.
    • Auch bei Bagatellschäden (Kratzer, Dellen, Lackschäden) sollten Sie nicht vor Ort bezahlen, sondern die Rückmeldung der zuständigen Versicherung abwarten.
  4. Unterschreiben & Abschluss
    • Der Europäische Unfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden, sonst ist er nicht gültig
    • Es sind keine nachträglichen Änderungen gestattet. Sie werden nicht berücksichtigt.
    • Unterschreiben Sie keine fremdsprachigen Formulare, die Sie nicht verstehen. Es könnte sich dabei auch um ein Schuldeingeständnis handeln, das Ihnen zum Verhängnis werden könnte.